Mandanteninformation
Steuerberatung Für Unternehmen
Finanzbuchhaltung
Wir erstellen die monatliche oder vierteljährliche Buchführung mit den für die betriebswirtschaftliche Beurteilung erforderlichen Auswertungen und wir erstellen die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wir übernehmen alle erforderlichen Tätigkeiten rund um die monatlichen Gehaltsabrechnungen, also die An- und Abmeldung von Beschäftigten bei den Sozialkassen, die Erstellung der Lohnabrechnungen, der Lohnsteueranmeldung und der Meldungen an die Sozialkassen.
Jahresabschlüsse und wiederkehrende Steuerdeklarationen
Wir entwickeln aus der von uns erstellten Finanzbuchführung oder aus der vom Unternehmen selbst erstellten Finanzbuchführung die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung oder bei bilanzierenden Unternehmen die Handelsbilanz und die Steuerbilanz. Dabei lassen wir bei dieser Tätigkeit unsere Erfahrung und unsere Gestaltungskompetenz hinsichtlich optimaler gesetzeskonformer Darstellung in Bezug auf bankseitige Erfordernisse und Ausschöpfung von steuerlichen Bewertungsspielräumen einfließen. Die so geschaffenen Auswertungen dienen als Grundlage für die von uns anzufertigenden betrieblichen Steuererklärungen. Außerdem übernehmen wir für Sie die Anmeldung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften zur Hinterlegung oder zur Veröffentlichung beim Unternehmensregister.
Herabsetzungs- und Stundungsanträge
Das Finanzamt weiß es nicht besser: bei der Festsetzung von Steuervorauszahlungen auf der Grundlage von Vorjahresdaten kann bei sich verschlechternder wirtschaftlicher Lage eine finanzielle Überforderung für Sie entstehen, die durch einen Antrag auf Anpassung der Steuervorauszahlungshöhe verhindert werden kann.
Ist eine Minderung der Steuervorauszahlungen nicht möglich, ballen sich aber unterschiedliche Steuerforderungen in einem engen Zeitraum sodass hierdurch Liquiditätsengpässe entstehen, dann ist ein Stundungsantrag mit Ratenzahlungsvereinbarung das Mittel der ersten Wahl.
Diese Anträge übernehmen wir gerne für Sie.
Betriebsprüfungsbetreuung
Zum Unternehmengeschehen gehören auch immer allgemeine Steuerprüfungen sowie Lohnsteuer- und Umsatzsteuersonderprüfungen des Finanzamts und Prüfungen der Sozialabgaben durch die Prüfer der Rentenversicherung. Hierbei stehen wir Ihnen aktiv zur Seite.
Rechtsformänderungen von Unternehmen
Zur persönlichen, betriebswirtschaftlichen, haftungsrechtlichen und steuerlichen Optimierung des rechtlichen Rahmens, in dem die unternehmerische Betätigung stattfindet, kann auch längerfristig gesehen eine Rechtsformänderung das Mittel der ersten Wahl sein. Dabei begleiten wir Sie Schritt für Schritt.
Von der Existenzgründung bis zur Liquidation
Unternehmensgründungen und Unternehmensliquidationen erfordern besondere Kenntnisse, die wir gerne für Sie zur Geltung bringen.
Betriebswirtschaftliche Beratung
ist unser Metier. Hierzu zählen neben der Beurteilung der regelmäßigen Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Bestimmungsfaktoren der Ertragskraft und der Liquiditätslage auch Sonderbedarfe wie z.B. die Bewertung von Unternehmen und die Gestaltung von Unternehmensübernahmen und -nachfolgen.
Vereinsberatung
Gemeinnützige Organisationen sind berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Um Missbräuche zu verhindern, gelten besondere steuerliche und rechtliche Anforderungen an die Rechnungslegung dieser Organisationen. Bei der Erstellung der gesetzeskonformen Rechnungslegung und damit der Vermeidung des Risikos der Aberkennung der Gemeinnützigkeit können wir Sie gerne unterstützen.
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Schreiben Sie uns.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.