Mandanteninformation
Steuerberatung für Unternehmen
… gehört zu unserer Kernkompetenz.
Hier fehlt mir noch ein Eineitungstext.
Steuerberatung Für Privatpersonen
… gehört zu unserer Kernkompetenz.
Wir nehmen den zweiten Wortteil beim Wort:
Bei uns fängt die Tätigkeit meist vor der Erstellung einer persönlichen Steuererklärung an und endet nicht mit der Abgabe einer Steuererklärung: Die Beratung und die praktische Umsetzung einer gemeinsam mit dem Mandanten an dessen Bedürfnissen orientierten steueroptimalen Gestaltung der privaten Steuersphäre mündet in die Deklaration im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen. Daran schließt sich die Prüfung des vom Finanzamt zugestellten Steuerbescheids an. Bei Abweichungen zur Deklaration folgt für uns die Aufgabe der Durchsetzung von Steuergestaltungen mittels Einspruch und bei Ablehnung seitens des Finanzamts der Gang in die Finanzgerichtsbarkeit.
Das gilt insbesondere für die regelmäßigen Steuern, also Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
In besonderem Maße gilt das aber auch für anlassbezogene Einmalsteuern wie der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Besonders auf diesem Gebiet ist frühzeitige Beratung wegen Schenkungen und der Anfertigung von Testamenten zielführend. Wegen möglicher massiver, gleichwohl häufig vermeidbarer Steuerbelastungen kommt es bei diesen Steuern auf eine kompetente Beratung an, die wir Ihnen aufgrund unsere jahrelangen Erfahrung und der permanenten Fort- und Weiterbildung bieten können.
Und sollte das Finanzamt Sie wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Steuervergehen ins Visier nehmen, ziehen wir für Sie die Register auf dem Gebiet der Betreuung in Sachen Steuerkürzung, Steuerhinterziehung und Selbstanzeige.
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Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.